Diese 20-stündige Fortbildung (Modul 1) richtet sich an MediatorInnen, die sich im Bereich der grenzüberschreitende Familienmediation fortbilden möchten, sowie an MiKK-MediatorInnen und MiKKMitglieder, die noch nicht den 50-stündigen Fortbildungskurs besucht haben und/oder ihr Wissen aktualisieren und vertiefen möchten. Auch für Anwälte und Verfahrensbeistände, die sich auf diesem Gebiet fortbilden möchten, kann dieser Kurs von Interesse sein.
Diese Fortbildung soll dazu beitragen die Grundsätze, Standards und die hohen Qualitätsansprüche, die an Mediation bei internationalen Kindschaftskonflikten gestellt werden, zu sichern.
Modul 1 und Modul 2 können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden.
Die Teilnahme an Modul 1 und Modul 2 berechtigt ausgebildete MediatorInnen zur Aufnahme in die MiKK-Mediatorenliste. Die Teilnahme an diesem Modul berechtigt zu 20 Fortbildungspunkten.