Event Details


Samstag, 6. November – Sonntag, 7. November 2021

In internationalen Kindesentführungsverfahren nach dem 1980 Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) sind die Anforderungen an Verfahrensbeistände hoch und spezifisch. Sie unterscheiden sich von herkömmlichen Kindschaftsverfahren: Nicht das Kindeswohl sondern die Rückführung des Kindes nach erfolgter Entführung oder Zurückhaltung durch einen Elternteil steht im Vordergrund des Gerichtsverfahrens. Dieser Umstand erfordert einen anderen Umgang u.a. damit, worüber das Kind informiert wird, wie viel Zeit zur Verfügung steht und in welcher Sprache mit dem Kind und den Eltern kommuniziert werden kann, wie im Sinne des Kindes auf eine Einigung der Eltern hingewirkt werden kann.
Die Zahl von Kindesentführungen und damit auch von Bestellungen von Verfahrensbeiständen in HKÜ-Verfahren nimmt stetig zu. Hier braucht es spezialisierte Verfahrensbeistände.
Ziel dieses 2-tägigen Seminars ist es daher, sowohl die rechtlichen Besonderheiten dieser komplexen Verfahren herauszuarbeiten, die Anforderungen an die Praxis der Verfahrensbeiständen zu formulieren und zu vermitteln, die Möglichkeiten von Mediation in diesen Verfahren kennenzulernen, sowie sich in Kleingruppenarbeit, in interaktiven Übungen und Rollenspielen gezielt auf die Übernahme solcher Fälle vorzubereiten.
Die Fortbildung richtet sich an Verfahrensbeistände, insbesondere an Verfahrensbeistände mit Fremdsprachen und interkulturellen Kompetenzen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Für das Seminar wird keine Teilnahmegebühr erhoben, da das Seminar vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert wird. Die Anzahl der TeilnehmerInnen ist begrenzt.

Informationen und Anmeldung

Translate »