Informationen für Rechtsanwält:innen

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

in einem Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsabkommen (HKÜ) sind Sie für einen der Elternteile bevollmächtigt. Es geht in diesem Verfahren um die schnelle Entscheidung über die Rückführung des Kindes in den Heimatstaat. Dabei stellt das HKÜ-Verfahren nicht die Frage, welche Regelung für das Wohl des Kindes besser ist oder bei welchem Elternteil das Kind lieber leben möchte.

Wir möchten auf die Möglichkeit der Eltern aufmerksam machen, parallel zu dem gerichtlichen HKÜ-Verfahren eine Mediation in Anspruch zu nehmen.

Das eigentliche Mediationsverfahren wird von zwei Mediatoren im Rahmen einer Co-Mediation durchgeführt. Die Mediatorin und der Mediator haben unterschiedliche Grundberufe, einer davon juristisch und der andere psychosozial oder pädagogisch. Außerdem stammen sie aus den jeweiligen Herkunftsländern der betroffenen Elternteile und haben somit denselben kulturellen und sprachlichen Hintergrund.

Wie Sie wissen, ist Mediation ein Verfahren, in dem die Eltern mit Unterstützung von Mediatoren ihre Konflikte bezüglich des gemeinsamen Kindes selbstverantwortlich lösen. Die Mediatoren strukturieren das Gespräch mit unterschiedlichen Techniken, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Eltern miteinander. Die Mediatoren entscheiden nicht, unterstützen aber die Parteien, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Dabei geht es thematisch neben der Frage des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes um die Aufrechterhaltung des Kontaktes des Kindes zu beiden Eltern, Umgangsregelungen, Vereinbarungen zu der Versorgung des Kindes, zur schulischen Entwicklung, zur bikulturellen Erziehung, notwendige Regelungen zur finanziellen Versorgung etc.

Im Rahmen des Mediationsverfahrens ist es wichtig, die telefonische und sonstige Erreichbarkeit der beratenden Rechtsanwälte sicherzustellen, damit beide Eltern Gelegenheit haben, sich während des laufenden Mediationsverfahrens jederzeit beraten zu lassen.

Die Ergebnisse der Mediation können verbindlich vor dem Gericht protokolliert werden; anschließend kann im Einzelfall noch eine entsprechende Absicherung im anderen Land erforderlich werden.

Falls Sie Interesse haben, auf unserer Website gelistet zu werden, finden Sie weitere Informationen hier oder kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten.

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