Häufige Fragen

Wie viel kostet die Mediation? Und wer trägt die Kosten?

Die Kosten des Mediationsverfahrens, einschließlich der Reise- und Aufenthaltskosten der Beteiligten und Mediatoren, tragen die Eltern. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine solche Mediation in der Regel deutlich unter den Kosten eines Gerichtsverfahrens liegen. Darüber hinaus können Sie für alle relevanten Themen gleichzeitig Lösungen erarbeiten, sodass weitere Gerichtsverfahren entfallen.

Die genauen Kosten der Mediation hängen von den jeweiligen Mediator:innen ab, die den Fall übernehmen. In Deutschland liegen die Kosten im Schnitt bei 100-130 Euro (plus MwSt) pro Stunde und Mediator:in. Dieser Wert kann in anderen Ländern stark abweichen.

BITTE BEACHTEN SIE: Bei Kindesentführungsfällen im Rahmen des Haager Übereinkommens (HKÜ) kann es unter Umständen möglich sein, in denen sich die Kinder in Deutschland befinden, können die Kosten der Mediation unter Umständen gefördert werden, wenn ein oder beide Elternteile Verfahrenskostenhilfe erhalten. Bitte wenden Sie sich an MiKK, um mehr zu erfahren.

Wie lange dauert eine Mediation?

Die Dauer einer Mediation hängt von der Anzahl und dem Eskalationsgrad der zu klärenden Themen sowie den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. Bei einem Kindesentführungsfall rechnen wir in der Regel mit 10-15 Stunden, die kompakt an zwei bis drei Tagen stattfinden.

Muss das gerichtliche Verfahren während der grenzüberschreitenden Mediation ruhen?

Während des Mediationsverfahrens können und sollen die Eltern in grenzüberschreitenden Fällen nach wie vor ihre beratenden Anwälte in Anspruch nehmen. In Kindesentführungsfällen muss das gerichtliche Verfahren während der Mediation nicht ruhen – anders als sonst in der Mediation üblich. Im Rahmen des Mediationsverfahrens ist es sogar wichtig, die telefonische und sonstige Erreichbarkeit der beratenden Rechtsanwälte sicherzustellen, damit die Eltern beide die Gelegenheit haben, sich während des laufenden Mediationsverfahrens jederzeit beraten zu lassen.

Kann etwas, das ich in der Mediation sage, vor Gericht gegen mich verwendet werden?

Nein. Alle Teilnehmenden einer Mediation unterliegen der Schweigepflicht. Vertraulichkeit fördert eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen den Eltern, wodurch ein Verständnis entstehen und ein positives Ergebnis des Mediationsprozesses gefördet wird.

Kann mein Kind an der Mediation teilnehmen?

Familienmediation ist immer auf das Wohl des Kindes ausgerichtet. Je nach Alter kann das Kind mit Zustimmung beider Elternteile direkt beteiligt oder indirekt durch verschiedene Methoden einbezogen werden.

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