Das Recht in der Mediation

Der Mediationsprozess strebt insbesondere bei internationalen Kindschaftskonflikten in der Regel eine rechtsverbindliche Vereinbarung an. Die umfassende Informiertheit der Konfliktparteien bezüglich ihrer Rechte ist dafür zwingende Voraussetzung. Eine solche Information geschieht im Rahmen parteilicher Rechtsberatung durch die sog. Beratungsanwälte außerhalb der Mediation.

Die Einbeziehung der Anwälte ist insbesondere in internationalen Kindschaftsverfahren unerlässlich, da nur so die sachgerechte Umsetzung einer Vereinbarung der Eltern im jeweiligen Heimatland gewährleistet werden kann. Undertakings, Safe-harbour-orders sowie Mirror-orders lassen sich nur mit Unterstützung der beratenden Anwälte umsetzen.

In internationalen Kindschaftskonflikten bedeutet dies, dass sicherzustellen ist, dass die Eltern zu ihren jeweiligen Anwälten auch während der Mediation – erforderlichenfalls auch abends und an den Wochenenden – Kontakt aufnehmen können. Nur so wird gewährleistet, dass eine rechtsverbindliche Vereinbarung von den Kindeseltern erarbeitet werden kann.

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