Was ist Mediation?

Mediation ist …

  • ein außergerichtliches Vermittlungsangebot bei Trennungs- und Scheidungskonflikten bzw. bei Kindesentführungen, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten.
  • eine Hilfe zur eigenverantwortlichen Regelung von Fragen, die in Konfliktsituationen geklärt werden müssen.
  • ein freiwilliger Prozess der Kooperation, in den die Konfliktpartner aus eigenem freien Entschluss einwilligen können oder zumindest eine Bereitschaft für die Erarbeitung einer konsensualen Lösung mitbringen müssen.
  • ein vertraulicher Prozess des Verhandelns, der nur mit gemeinsamen, von beiden Parteien als fair empfundenen Lösungen endet.
  • eine Möglichkeit, die jeweils unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse gleichberechtigt einzubringen und gegenseitig kennen und verstehen zu lernen, sowie über den Weg des persönlichen Verhandelns einen für alle fairen Ausgleich zu erarbeiten und den Fokus (wieder) auf die Interessen und Bedürfnisse der Kinder zu richten.
  • ein Versuch, auch in Zeiten schwerster Konflikte und Streitigkeiten mit Selbstachtung, Würde und gegenseitigem Respekt einen persönlichen Lösungsweg aus der Krise zu finden.
  • ein Weg der Klärung und Neugestaltung familiärer Beziehungen und Rahmenbedingungen, bei dem die Mediatoren die Wegbegleiter der Parteien, nicht aber deren Richter, Gutachter, Schlichter oder Anwälte sind.

Im internationalen Bereich wird die Mediation in der Regel von einem binationalen oder bikulturellen Mediationsteam durchgeführt. Das Mediationsteam besteht aus einer Mediatorin und einem Mediator, von denen einer aus einem juristischen, der andere aus einem psychologischen, sozialen oder pädagogischen Beruf kommt. Neben einer Grundausbildung und breiten Erfahrung in der Mediation haben sie eine spezialisierte Fortbildung im Bereich der internationalen Sorgerechts- und Familienmediation absolviert.

Die Dauer einer Mediation hängt von der Anzahl der zu klärenden Themen und dem Grad der Eskalation sowie von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.

Die Mediator:innen unterliegen der Schweigepflicht; Sie handeln im Interesse aller Parteien und vertreten keine Partei nach außen. Die Mediator:innen sind weder Therapeut:innen noch Rechtsbeistände oder Schiedsrichter:innen für eine der Parteien.

Sie ermutigen beide Konfliktparteien gleichermaßen, ihre Interessen zu artikulieren und einen Rahmen für tragfähige Lösungen zu finden. Sie fördern die notwendige Eigenverantwortung jeder Konfliktpartei und die Bereitschaft zu einer fairen und gemeinsamen Lösung. Mithilfe von Mediator:innen können Vereinbarungen getroffen und auch schriftlich festgehalten werden. Eine rechtliche Prüfung der Vereinbarung durch die jeweiligen Rechtsanwält:innen der Parteien wird vor Unterzeichnung ausdrücklich empfohlen.

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